Sportende vrouwen

AGBs

AGBs

Artikel 1 Einrichtung & Nutzung

Siemens bietet seinen Angestellten die Möglichkeit der Teilnahme am Firmenfitness. High Five Health Promotion B.V. (High Five) bietet diesen Service an. Falls der Mitgliedsbeitrag direkt als Lohnabzug verrechnet wird, wird High Five monatlich Ihren Namen, Personalnummer, Start- und Enddatum an diese Abteilung übertragen.

Artikel 2 Teilnehmer

Folgende Personen können am Firmenfitness teilnehmen:

  1. Angestellte (unbefristet und befristet) von Siemens

Bei Ausnahmen entscheidet Siemens, ob eine Teilnahme möglich ist.

Artikel 3 Registrierung

Die Registrierung zur Teilnahme an Gesundheits- und Fitnessaktivitäten wird digital über High Five Connect durchgeführt. Die Teilnehmer können sich auf https://siemens.highfive.fit/de/mitglied-werden registrieren und auf der persönlichen Seite in High Five Connect ihre Testdaten, Rechnungen, Lastschriftautorisierungen, Trainingsprogramme, Buchungen sowie die Öffnungszeiten einsehen. High Five arbeitet in Übereinstimmung mit dem DSGVO. Während der Registrierung wird der neue Teilnehmer explizit gebeten, der Verarbeitung von persönlichen Daten zuzustimmen. Zudem wird der Teilnehmer darum gebeten, der Gesundheitsvereinbarung und den Hausregeln zuzustimmen.

Artikel 4 Teilnahmestart

Bevor der Teilnehmer mit dem Trainingsprogramm beginnt, wird von High Five empfohlen, einen Fitnesstest durchzuführen. High Five führt im Rahmen des Check Ups eine Anamnese durch. Wenn sich bei den Fragen/Antworten des medizinischen Fragebogens keine ernsthaften, schwerwiegenden physischen Einschränkungen ergeben, kann die Teilnahme an den Gesundheits- und Fitness Aktivitäten sofort beginnen.

Artikel 5 Meldung von Verletzungen

Falls ein Teilnehmer Kenntnis von einer Verletzung oder Wunde hat, muss er/sie diese vor dem Training dem Mitarbeiter mitteilen gemäß der Gesundheitsvereinbarung.

Artikel 6 Haftung

Die Teilnahme an den Aktivitäten von High Five erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Siemens oder High Five können nicht für Material-, Personenschäden oder Schäden anderer Natur, für Verlust oder Diebstahl haftbar gemacht werden, außer dies ist das Ergebnis von nicht funktionierender Ausstattung aufgrund von unsachgemäßer Aufsicht der Wartung der Geräte oder unsachgemäßer Aufsicht der Sicherheit in diesem Bereich. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines

Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

Information zur Spindnutzung:

Die Spinde dürfen ausschließlich während des Aufenthalts im Fitnessstudio genutzt werden, eine Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Spindschlüssel können während der betreuten Zeiten (Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 20:00 Uhr sowie Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr) im Trainerbüro abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten steht den Mitgliedern der Empfang für die Ausgabe und Rückgabe der Schlüssel zur Verfügung. Nach der Nutzung des Studios sind die Schlüssel unaufgefordert zurückzugeben. Im Falle eines Verlusts ist das Personal unverzüglich zu informieren; die Kosten für den Ersatz trägt das Mitglied. Werden Spinde nach Verlassen des Studios nicht geräumt, erfolgt die Räumung des Fachs auf Kosten des Mitglieds. Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die in den Spinden aufbewahrt werden.

Artikel 7 Meldung von Defekten und Fehlfunktionen

Falls ein Teilnehmer Kenntnis davon hat, dass ein Gerät nicht sachgemäß funktioniert, wird er/sie dies sofort dem High Five Mitarbeiter mitteilen.

Artikel 8 Hygiene

Die Benutzung eines Handtuchs beim Training ist erforderlich. Jeder Teilnehmer muss nach der Nutzung die Geräte und Materialien reinigen und/oder aufräumen. Jeder Teilnehmer muss saubere Trainingskleidung und Indoor-Schuhe tragen. Das Trainieren auf der Trainingsfläche mit Flip-Flops, barfuß oder mit offenen Schuhen, ist nicht gestattet. Wir empfehlen das Tragen von Badesandalen in den Nassbereichen. Wir bitten dringend darum, alle Räume sauber und aufgeräumt zu hinterlassen und bei Beendigung des Trainings müssen alle Gegenstände aus den Spinden entfernt werden, eine Reservierung ist nicht möglich. High Five behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände aus den Spinden und Räumen zu entfernen.

Artikel 9 Essen und Trinken

Es ist verboten, im Trainingsbereich zu essen. Kaugummi ist während des Trainings verboten. Das Trinken im Trainingsbereich wird nur aus eigenen Sport- und Trinkflaschen erlaubt.

Artikel 10 Öffnungszeiten

Während der Öffnungszeiten (Montag - Sonntag 00:00 - 24:00) können alle Mitglieder die Fitnessräumlichkeiten unbegrenzt nutzen. Betreute Öffnungszeiten und Aktivitäten werden in der Übersicht der buchbaren Stunden auf der persönlichen Seite in High Five Connect dargestellt. Während der Urlaubszeiten kann ein alternativer Zeitplan integriert werden. Teilnehmer können sich zur Teilnahme an Gruppenkursen und anderen Aktivitäten in High Five Connect anmelden. Falls ein Teilnehmer nicht am Gruppenkurs teilnehmen kann, wird dieser geben, mindestens eine Stunde vor Kursbeginn die Buchung zu stornieren und somit anderen Mitgliedern die Kursteilnahme zu ermöglichen.

 

Von Montag bis Freitag (Mo-Do: 7:00 - 20:00; Fr: 7:00-16:00 ) bietet das Studio Active betreute Zeiten an. In dieser Zeit steht den Mitgliedern bei Bedarf ein Fitnesstrainer zur Seite.

 

Während der nicht betreuten Zeit, in der kein Mitarbeiter von High Five Health Promotion anwesend ist, gilt ab 19:30 Uhr (oder wenn absehbar ist, dass das Training länger als bis 20 Uhr andauert) folgender Ablauf:

-          Studiomitglied meldet sich am Empfang im EG an

-          Es wird die Studio-Membercard vorgezeigt und der Siemens-Mitarbeiterausweis abgegeben.

-          Es folgt die Eintragung in die Check-in Liste am Empfang, die Hausordnung wird hierdurch nochmals bestätigt und akzeptiert

-          Im Gegenzug wird eine Zugangskarte ausgehändigt

-          Mit dieser Karte ist der Zugang ins Studio möglich. Mit dem Eintritt ins Studio werden alle Sicherheitssysteme aktiviert. Das Training in dieser Zeit findet auf eigenes Risiko statt.

-          Nach dem Training wird die Zugangskarte wieder am Empfang abgegeben und der Mitarbeiter erhält seinen MA-Ausweis zurück

Artikel 11 Zeitplanänderungen

Mit der Zustimmung von Siemens kann High Five Zeitplanänderungen durchführen.

Artikel 12 Zahlung der Eigenleistung

Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die Fitnessstudionutzung beträgt 33,00 €. Mit der Zustimmung der Hausregeln stimmen Sie dem Lohneinbehalt zu. / Falls der Beitrag als Lastschrift bezahlt wird, muss vor der Teilnahme auch eine Einzugsermächtigung unterzeichnet werden. Die Gebühren für die Buchungen (z.B. Mitgliedschaftsgebühren) werden im Voraus bezahlt.

Für die Mitgliedskarte wird jeweils ein Pfand in Höhe von € 10,00 erhoben. Dieser wird bei Beendigung der Mitgliedschaft und Rückgabe der Karte erstattet.

Bei Verlust wird kostenpflichtig ein neuer Mitgliedsausweis ausgegeben.

Artikel 13 Kündigung

Kündigungsfristen und Laufzeiten:

Die monatliche Mitgliedschaft für die Studionutzung verlängert sich nach Ende der Erstlaufzeit automatisch um einen Monat, so lange bis eine schriftliche Kündigung vorliegt.

10er-Karten werden per Einmalzahlung abgebucht und sind, nach Antritt der ersten Trainingseinheit, nicht mehr kündbar. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, sich vor dem Training selbstständig einzuchecken. Das Eincheck-System zieht das Guthaben, das auf der Mitgliedskarte hinterlegt ist, automatisch ab.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss High Five spätestens einen Monat zum Monatsende vorliegen. Das Mitglied muss die Kündigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse fitnesssiemens@highfive.fit versenden. High Five muss die Kündigung vor dem ersten des Monats erhalten. Kündigungen, die nach dem letzten Tag des Monats eingehen werden im folgenden Monat verarbeitet. Jeder Teilnehmer wird gebeten einen Kündigungsgrund anzugeben. Die erhaltenen Emails werden von High Five bestätigt und verarbeitet. Im Falle einer Verletzung und/oder einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft vorübergehend pausiert werden

Die Mitgliedschaft kann außerdem pausiert oder beendet werden, wenn:

- Sie eine Verletzung/ Erkrankung schriftlich belegen oder 

- Sie nachweisen, dass Ihr Wohn – und Arbeitsort an einen anderen Standort verlegt wird, sodass Ihnen das Training nicht mehr möglich ist.

Artikel 14 Beschwerden und/oder Verbesserungsvorschläge

Falls ein Teilnehmer Beschwerden und/oder Verbesserungsvorschläge hat, können diese an einen Fitnesstrainer oder die Kontaktperson bei Siemens weitergegeben werden. Beschwerden und Vorschläge können auch auf der Webseite zugestellt werden:

https://www.highfive.fit/suggestie-klacht

Fotos und Videos

Ohne schriftliche Genehmigung der Kommunikationsabteilung von High Five und Siemens sind Foto- und Videoaufnahmen nicht erlaubt.

Artikel 16 Regeln

Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer die Inhalte dieser Hausregeln Zur Kenntnis genommen hat. Die aktuellen Regeln können auf der persönlichen Seite eingesehen werden. https://siemensag.virtuagym.com/webshop/terms-and-conditions.

 High Five und Siemens haben das Recht die Hausregeln zu ändern.

Artikel 17 Unvorhergesehene Umstände

In Fällen, die nicht in den Regeln beachtet werden, soll eine Entscheidung von Siemens/High Five getroffen werden.

 

Gesundheitsvereinbarung:

 

Die Teilnahme an Sportaktivitäten birgt immer gesundheitliche Risiken. Ihre Gesundheit liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Alle Mitarbeiter von High Five Health Promotion sind leidenschaftlich für ihren Beruf und bemühen sich, Ihnen zu ermöglichen, die angebotenen Einrichtungen optimal zu nutzen. In diesem Sinne möchten wir uns darauf einigen, was wir voneinander erwarten können.

Unser Engagement für Sie

1. Wir respektieren Ihre persönlichen Entscheidungen und ermöglichen Ihnen, Ihre eigenen Entscheidungen darüber zu treffen, welche Übung Sie ausführen können.

2. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ein sicheres Sportumfeld zu gewährleisten.

3. Wir sorgen dafür, dass unsere Mitarbeiter qualifiziert sind und den Anforderungen des Berufs entsprechen.

4. Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie eine Behinderung haben, die Sie beim Zugang zu unseren Geräten und Einrichtungen erheblich benachteiligt, werden wir prüfen, welche Anpassungen gegebenenfalls für uns angemessen sind.

Ihr Engagement für uns

1. Sie sollten nicht über Ihre eigenen Fähigkeiten hinaus trainieren. Wenn Sie wissen oder befürchten, dass Sie unter einer Krankheit leiden, die Ihr sicheres Training beeinträchtigen könnte, sollten Sie sich von einem zuständigen Arzt beraten lassen und diesen Rat befolgen, bevor Sie unsere Geräte und Einrichtungen nutzen.

2. Sie sollten sich über alle Regeln und Anweisungen, einschließlich Warnhinweisen, informieren.

3. Sie sollten keine Aktivitäten ausführen, von denen Ihnen gesagt wurde, dass sie nicht für Sie geeignet sind.

3. Sie sollten unsere Mitarbeiter im Sportzentrum unverzüglich informieren, wenn Sie sich bei der Nutzung unserer Geräte oder Einrichtungen krank fühlen. Während der bemannten Öffnungszeiten ist immer ein Mitarbeiter im Sportzentrum anwesend, der über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat verfügt.

Bereitschaft zur körperlichen Aktivität Selbstscreening.

Mit dem PAR-Q (Fragebogen zur Bereitschaft für körperliche Aktivität) können Sie leicht entscheiden, ob die Teilnahme an Sport- und Bewegungsaktivitäten verantwortlich ist. Dieser Test ist für jede Person zwischen 15 und 69 Jahren geeignet.